1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 22.10.2009, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers vom Bezirk B-Stadt in den Bezirk X-Stadt, Außenbüro W-Stadt.
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