LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.09.2015
5 Sa 26/15
Normen:
TVöD -AT § 4 Abs. 1; GewO § 106 S. 1; BGB § 315 Abs. 3; TV-UmBw § 1 Abs. 1; TV-UmBw § 3 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 04.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen öD 7 Ca 1382 a/14

Versetzung einer Bürokraft vom Verteidigungsministerium ins Innenministerium Unbegründete Feststellungsklage unter Geltendmachung eines Arbeitsplatzwegfalls im Rahmen tarifvertraglicher Ansprüche zur Arbeitsplatzsicherung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.09.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 26/15

DRsp Nr. 2016/2748

Versetzung einer Bürokraft vom Verteidigungsministerium ins Innenministerium Unbegründete Feststellungsklage unter Geltendmachung eines Arbeitsplatzwegfalls im Rahmen tarifvertraglicher Ansprüche zur Arbeitsplatzsicherung

Bei der reinen Verlagerung eines Arbeitsplatzes vom Geschäftsbereich des BMVg zum Geschäftsbereich des BMI fällt der Arbeitsplatz nicht weg i. S. v. § 1 Abs. 1 TVUmBw, sodass in diesem Fall die Arbeitsplatzsicherung gemäß § 3 Abs. 4 TVUmBw keine Anwendung findet.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 04.12.2014, Az. öD 7 Ca 1382 a/14, wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -AT § 4 Abs. 1; GewO § 106 S. 1; BGB § 315 Abs. 3; TV-UmBw § 1 Abs. 1; TV-UmBw § 3 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Versetzung.