LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.2003
12 Sa 1562/02
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; VersTV-G § 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 19.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3405/02

Verschaffung einer Zusatzversorgung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2003 - Aktenzeichen 12 Sa 1562/02

DRsp Nr. 2003/9469

Verschaffung einer Zusatzversorgung

»Der Kläger, angestellter Arzt einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft, ließ sich im Juni 1985 von der Versicherungspflicht bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK Köln) befreien. Nachdem der Kläger Anfang der 90ïer Jahre zu dem tarifgebundenen Beklagten wechselte, bat er darum, bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), deren Mitglied der Beklagte ist, versichert zu werden. Die RZVK lehnte die Versicherung des Klägers unter Hinweis auf eine zum 01.01.1988 erfolgte Tarifänderung (§ 5 Abs. 2 lit. f. VersTV-G) und Satzungsänderung ab, nach der ein Arbeitnehmer versicherungsfrei ist, der sich durch eine andere Zusatzversorgungskasse von der Versicherungspflicht befreien ließ. Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; VersTV-G § 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Beklagte dem Kläger eine Zusatzversorgung verschaffen muss.