Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. September 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Streitig ist die Versagung von Witwenbeihilfe nach §
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