Versagung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung
LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - Aktenzeichen L 3 U 99/05
DRsp Nr. 2007/3159
Versagung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung
Der Unfallversicherungsträger kann Leistungen gemäß § 101SGB VII ganz oder teilweise versagen, wenn ein Versicherter aufgrund einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung, für die er rechtskräftig verurteilt worden ist, einen Verkehrsunfall erlitten hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]