LSG Baden-Württemberg, vom 30.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 1402/01
SG Freiburg (Breisgau) - S 5 KR 1851/00 - 14.02.2001,
Versagung in der Krankenversicherung bei fehlender Mitwirkung, Rechtsweg
BSG, Urteil vom 17.02.2004 - Aktenzeichen B 1 KR 4/02 R
DRsp Nr. 2004/10347
Versagung in der Krankenversicherung bei fehlender Mitwirkung, Rechtsweg
1. Wenn der Versicherte die Überprüfung seines Leistungsantrags nur durch einen von ihm gewählten Gutachter zulässt, so ist die Krankenkasse unter dem Gesichtspunkt des Sozialdatenschutzes nicht gehindert, eine Leistung mangels Mitwirkung zu versagen.2. Grundsätzlich ist gegen die Versagung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung nur die reine Anfechtungsklage gegeben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]