LAG München - Urteil vom 08.03.2005
8 Sa 838/04
Normen:
BetrVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 05.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 12487/03

Versagung freiwilliger Leistungen gegenüber Betriebsrentner der früheren Arbeitgeberin

LAG München, Urteil vom 08.03.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 838/04

DRsp Nr. 2005/17991

Versagung freiwilliger Leistungen gegenüber Betriebsrentner der früheren Arbeitgeberin

»1. Keine Beihilfeleistungen im Krankheitsfall, verbilligten Strombezug und jährliches "Weihnachtsgeld" an Betriebsrentner der früheren Arbeitgeberin.2. Die Leistungen standen auch in der Vergangenheit unter Freiwilligkeitsvorbehalten, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie gewährt worden waren.«

Normenkette:

BetrVG § 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger verlangt als Betriebsrentner weiterhin die Gewährung von Beihilfeleistungen im Krankheitsfall, verbilligtem Strombezug sowie ein jährliches Weihnachtsgeld von der Beklagten.

Er war ursprünglich bei der Fa. B. AG beschäftigt. Nach Gründung der früheren Beklagten (Fa. B. GmbH), einem Tochterunternehmen der erstgenannten Arbeitgeberin, ist es unstreitig zu einem Übergang des Betriebs, in dem er beschäftigt war (§ 613a BGB), auf diese gekommen; beide gehörten zum sog. B.-Konzern. Nachdem etwa Mitte des Jahres 2000 die Fa. P. auf die Fa. B. AG verschmolzen worden war, firmierte diese zum 14. Juli 2000 auf die Fa. E. um; die frühere Beklagte firmierte auf die jetzige um.