Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dessau vom 30. November 2006 -
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Einstellung der Zahlung von Krankengeld (Krg) wegen fehlender Mitwirkung.
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