Die sofortige Beschwerde Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. Oktober 2017 --
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Antragssteller begehrt Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts zur Durchführung eines beabsichtigten Klageverfahrens, mit dem er eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 von mindestens 11.892,00 EUR begehrt. Der Antragssteller hat einem GdB von 40 und ist einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Der Antragssteller verfügt über ein Fachhochschulstudium der Fahrzeugtechnik, Schwerpunkt Flugzeugbau, dass er mit der Abschlussnote gut abschloss.
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