Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 20.04.2009 - 2 Ca 2415 d/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für eine Lohnklage.
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