I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 21.12.2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Mit ihrer am 16.10.2009 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, mit ihr einen Altersteilzeitvertrag nach Maßgabe der Bestimmungen der Anlage 17 zu den „Richtlinien für Arbeitsverträge des Deutschen Caritasverbandes“ (im Folgenden: AVR) in Form eines Blockmodells abzuschließen.
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