Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Chemnitz, Urteil vom 27.04.2007 - Aktenzeichen L 7 R 52/06
DRsp Nr. 2007/20499
Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine Verlängerung der Dreitagesfrist des § 37 Abs. 2SGB X kommt nicht deshalb in Betracht, weil das Fristende vorliegend auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Denn es handelt sich nicht um eine gesetzliche Frist i.S.d. § 64SGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]