SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 3483/02 - 25.07.2003,
Versäumung der Antragsfrist, Wiedereinsetzung in vorigen Stand
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2004 - Aktenzeichen L 5 AL 3355/03
DRsp Nr. 2006/24374
Versäumung der Antragsfrist, Wiedereinsetzung in vorigen Stand
Aus dem dem Grundsatz der formellen Publizität bei der Verkündung von Gesetzen folgt, dass sie mit der Verkündung grundsätzlich allen Normadressaten als bekannt gelten, ohne Rücksicht darauf, ob und wann sie von ihnen tatsächlich Kenntnis erlangt haben. Dasselbe gilt auch für Förderprogramme, die allgemein bekannt gegeben werden (hier die "Richtlinien zur Durchführung des Sonderprogramms "Mainzer Modell").[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]