Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 05.11.2014 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Klägerin begehrt mit ihrer Beschwerde die Verringerung des von dem Sozialgericht für das erstinstanzliche Klageverfahren festgesetzten Streitwertes.
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