SG Detmold, vom 24.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 SO 313/10
Verpflichtung des beklagten Landkreises zur Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB XII für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der EingliederungshilfeBindung des beklagten Landkreises als örtlicher Sozialhilfeträger an die Vergütungsvereinbarung zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Träger der SozialhilfeProblem paralleler Zuständigkeiten für örtliche und überörtliche SozialhilfeträgerAuslegung des § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SGB XII
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.06.2015 - Aktenzeichen L 20 SO 473/12
DRsp Nr. 2015/14519
Verpflichtung des beklagten Landkreises zur Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB XII für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der EingliederungshilfeBindung des beklagten Landkreises als örtlicher Sozialhilfeträger an die Vergütungsvereinbarung zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Träger der SozialhilfeProblem paralleler Zuständigkeiten für örtliche und überörtliche SozialhilfeträgerAuslegung des § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SGB XII
Nach § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 SGB XII unterliegen nicht nur bestimmte, sondern jegliche weitere Träger der Sozialhilfe der Bindung an einen bereits bestehenden Vertrag i.S.d. § 75 Abs. 3SGB XII.
Tenor
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