Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2008 wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussrevision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2008 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 4. Mai 2006 insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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Der Kläger begehrt von der beklagten Bundesagentur für Arbeit (BA) die Vermittlung von Prostituierten.
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