Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 28. April 2009 - S 1 KR 7/05 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten für das als Arzneimittel zugelassene Salbeipräparat "Salvysat" des Herstellers Bürger, die der Kläger für dessen Beschaffung von März 2004 bis Dezember 2006 aufgewendet hat, sowie über die weitere Versorgung des Klägers mit diesem Arzneimittel bzw. wirkstoffgleichen Mitteln und sonstigen Folgepräparaten.
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