LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.08.2000
L 12 AL 2413/98
Normen:
AFG § 137 Abs. 2 ; AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ; SGB III § 193 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 23.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 12/98

Vermögensverwertung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2000 - Aktenzeichen L 12 AL 2413/98

DRsp Nr. 2006/23630

Vermögensverwertung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

1. Die Verwertung von Wertpapiervermögen und Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist zumutbar, wenn das Vermögen weder zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage noch zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt war. 2. Vermögen, das im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt wurde, jedoch tatsächlich nicht verbraucht worden ist, bleibt nicht von der Anrechnung ausgeschlossen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 137 Abs. 2 ; AlhiV § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 ; SGB III § 193 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 23.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 12/98