Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 04. April 2006 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, in welcher Höhe die an den Kläger gezahlte Altersrente für die Zeit vom 01. Januar 1999 bis zum 30. Juni 2011 wegen einer gleichzeitig bezogenen Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu vermindern ist.
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