Die Beteiligten streiten zuletzt noch über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats (Beteiligten zu 2) zu einer fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit einer sozialen Auslauffrist des Betriebsratsmitglieds R. (Beteiligter zu 3).
Der Arbeitgeber (Beteiligter zu 1 und Antragsteller) ist eine politische Stiftung, die sich nach ihrer Satzung (Bl. 140 - 144 d.A.) die Förderung der demokratischen und staatsbürgerlichen Bildung der Bevölkerung auf christlicher Grundlage zum Ziel gesetzt hat. Zweck des Vereins ist dabei:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|