LSG Bayern - Urteil vom 11.10.2006
L 2 U 136/06
Normen:
SGG § 153 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 13.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 341/04

Verletzung einer Gemeinderätin bei der Teilnahme an einem FußballturnierBegriff der ehrenamtlichen Tätigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 11.10.2006 - Aktenzeichen L 2 U 136/06

DRsp Nr. 2021/12070

Verletzung einer Gemeinderätin bei der Teilnahme an einem Fußballturnier Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit

Der Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit setzt neben der Unentgeltlichkeit einen bestimmten qualifizierten Aufgaben- und organisatorischen Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft voraus, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt werden muss. Davon kann nicht die Rede sein, wenn sich eine Gemeinde in keiner Form aktiv an der Vorbereitung und Durchführung eines Turniers beteiligt, sondern lediglich an einem vom Sportverein ausgerichteten Ortsteilturnier teilnimmt.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13. März 2006 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 2;

Tatbestand

Die 1962 geborene Klägerin verletzte sich am 19.07.2003 bei der Teilnahme an einem Fußball-Ortsteilturnier.