Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Landgerichts Köln vom 02.08.2017 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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