BSG - Urteil vom 05.03.2002
B 2 U 27/01 R
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 128 Abs. 2 § 62 ;
Vorinstanzen:
LSG Essen - L 17 U 283/97 - 07.02.2001,
SG Düsseldorf, vom 31.07.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 188/95

Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 05.03.2002 - Aktenzeichen B 2 U 27/01 R

DRsp Nr. 2002/11694

Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Wenn das LSG seine Entscheidung ua auf medizinische Erkenntnisse, aber nicht allgemeinkundige Tatsachen gestützt hat, ohne diese den Beteiligten zuvor zur Kenntnis gebracht zu haben, so dass sie sich dazu nicht äußern konnten, so wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 128 Abs. 2 § 62 ;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls über den 6. Februar 1994 hinaus Verletztengeld zusteht und ob ihm im Anschluss daran Verletztenrente zu gewähren ist.