SG Stendal, vom 01.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 4/04
Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen L 6 U 110/06
DRsp Nr. 2008/9101
Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Es liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des gerichtlichen Richters iS von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG vor, wenn ein Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet, obwohl die Voraussetzungen in § 105 Abs. 1SGG nicht vorliegen.2. Es liegt eine Überraschungsentscheidung vor, die den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, wenn das Gericht eine weitere Beweisaufnahme ankündigt und dann einen Entscheidung ergeht, ohne dass die angekündigte Beweisaufnahme durchgeführt worden ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]