Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 10.10.2014 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
2.Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) des Klägers nach dem Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX).
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