LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2013
L 6 VG 4922/12
Normen:
SGG § 62;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 05.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 VG 3879/11

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren bei kurzer mündlicher Verhandlung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2013 - Aktenzeichen L 6 VG 4922/12

DRsp Nr. 2013/6771

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren bei kurzer mündlicher Verhandlung

Das rechtliche Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass eine mündliche Verhandlung nur auf 20 min angesetzt wird.

Das rechtliche Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass eine mündliche Verhandlung nur auf 20 Minuten angesetzt wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 5. November 2012 wird zurückgeW.n.

Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 62;

Tatbestand

Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Feststellung der Ereignisse vom 22.07.2003 bis zum 24.07.2003 als vorsätzliche rechtswidrige tätliche Angriffe nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).