SG Hannover, vom 25.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 KA 579/97
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 19.03.2002 - Aktenzeichen B 6 KA 101/01 B
DRsp Nr. 2003/248
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Die Verpflichtung des Gerichts, Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, hat nicht zur Folge, dass es sich in seiner schriftlich abgesetzten Entscheidung mit jeglichem Beteiligtenvorbringen ausdrücklich befassen muss. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]