LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.01.2009
L 25 B 1822/08 AS ER
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1; SGG § 199 Abs. 1; SGG § 62;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 18.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 34 AS 21023/08

Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren; allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts; Zurverfügungstellung der Sozialgesetzgebung auf CD-ROM

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2009 - Aktenzeichen L 25 B 1822/08 AS ER

DRsp Nr. 2009/4709

Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren; allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts; Zurverfügungstellung der Sozialgesetzgebung auf CD-ROM

Ein „Antrag auf pdf-Dateien mit Sozialgesetzgebung auf CD-ROM“ ist abzulehnen, weil er über den aus § 62 SGG beziehungsweise Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs hinausgeht, welcher eine allgemeine Aufklärungspflicht des Gerichts über die Rechtslage gerade nicht umfasst. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Der "Antrag auf pdf-Dateien mit Sozialgesetzgebung auf CD-ROM" wird abgelehnt.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1; SGG § 199 Abs. 1; SGG § 62;

Gründe:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2008 ist unbegründet.