Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Der "Antrag auf pdf-Dateien mit Sozialgesetzgebung auf CD-ROM" wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Verfahren vor dem Landessozialgericht nicht zu erstatten.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Juli 2008 ist unbegründet.
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