1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Verfügungsbeklagten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Verfügungsbeklagte hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der auf Dienstag, 11.04.2017, 11.00 Uhr, bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
4. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren soll auf 5.000,00 EUR festgesetzt werden.
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