BSG - Urteil vom 22.08.2000
B 2 U 43/99 R
Normen:
SGG § 103 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Stuttgart - L 2 U 1042/98 - 29.04.1999,
SG Freiburg (Breisgau) - S 10 U 392/97 - 05.12.1997,

Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 22.08.2000 - Aktenzeichen B 2 U 43/99 R

DRsp Nr. 2001/3813

Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterläßt, die es von seiner Rechtsauffassung ausgehend hätte anstellen müssen, so ist die das sozialgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsmaxime verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 103 S. 1;

Gründe:

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das bei dem im Jahre 1954 geborenen Kläger seit Dezember 1992 bestehende Asthmaleiden als Berufskrankheit (BK) nach Nr 4301 oder Nr 4302 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) oder gemäß ) 551 Abs 2 der Reichsversicherungsordnung (RVO) wie eine BK mit einer Verletztenrente zu entschädigen ist. Dazu hat der Kläger angegeben, er sei vom 1. März 1970 bis 30. September 1993 bei verschiedenen Arbeitgebern mit Unterbrechungen als Werkzeugmacherlehrling, Werkzeugmacher, Fräser und CNC-Blechschneider beschäftigt und dort Kühlschmierstoffaerosolen und Kühlschmierstoffdämpfen sowie Lösungsmitteln und Metallrauchen ausgesetzt gewesen.