Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.11.2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an dieses Gericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Anerkennung eines Ereignisses vom 16./17.06.2003 als Arbeitsunfall nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und um die Zahlung von Verletztenrente.
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