Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob dem Kläger aufgrund des Arbeitsunfalls vom 21. November 2006 eine Verletztenrente zu gewähren ist.
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