Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.03.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht.
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