Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. März 2017 wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert wird auf 646,98 Euro festgesetzt.
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