Die Revisionen der Beklagten und des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 17. September 2009 - 11 Sa 40/09 - werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben die Beklagte ¾, der Kläger ¼ zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Kündigungen sowie um die Frage, ob zwischen ihnen über den 31. März 2009 hinaus ein Arbeitsverhältnis besteht.
Der Kläger ist seit dem 9. Juni 1998 bei der Beklagten als Sales Manager, zuletzt gegen ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 6.666,66 Euro beschäftigt. Zuletzt war er vom "Home Office" aus tätig.
Die Alleingesellschafterin der Beklagten ist die G G AG. Zu deren Unternehmen gehört auch die G P S AG in B/CH bei Ba. Die Aktivitäten der Muttergesellschaft sind in sog. Divisionen aufgeteilt. Die "H-Division" umfasst "P S". Ihr steht Y vor, der zugleich ein (alleinvertretungsberechtigter) Geschäftsführer der Beklagten ist.
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