Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 08. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten sich über die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) des Klägers ab 01. Juli 2006.
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