Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2012 - 7 Ca 3272/12 - teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 07. Mai 2012 nicht aufgelöst wurde.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu ¼, die Beklagte zu ¾ zu tragen. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
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