Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 03.02.2011, 1 Ca 333/10 unter teilweiser Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.121,56 € zu zahlen.
Mit Ausnahme des vom Kläger zu Ziffer 3 seiner Berufungsanträge geltend gemachten Auskunftsanspruches über Tantiemeansprüche aus dem Jahr 2005 wird die Klage im Übrigen abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|