Der Kläger beansprucht mit seiner am 2. Januar 2006 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage für Dienstleistungen, die er im Oktober und November 1999 als Systemadministrator/IT-Berater bei der ... erbracht hat, von der Beklagten Vergütung in Höhe von 10.994,84 Euro. Auf die Rechnungskopie vom 13. Dezember 1999 (Bl. 6 d.A.) wird Bezug genommen.
Mit der Klageerwiderung vom 24. Januar 2006 hat die Beklagte die Einrede der Verjährung erhoben.
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