Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 27. April 2017 wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 80 Prozent und die Beklagte 20 Prozent. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten. Der Streitwert wird auf 96.531,93 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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