Verjährung von auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüchen
BGH, Urteil vom 04.10.1983 - Aktenzeichen VI ZR 194/81
DRsp Nr. 1994/4617
Verjährung von auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüchen
Der Sozialversicherer muß sich den Ablauf der Verjährungsfrist entgegenhalten lassen, wenn deren Lauf schon mit der Kenntnis des Verletzten von dem Schaden und dem Schädiger begonnen hat, weil dieser zur Zeit seiner Verletzung noch nicht sozialversichert war.