OLG Celle - Urteil vom 22.03.2000
9 U 184/99
Normen:
BGB § 823 § 852 ; OEG § 5 ; BVG § 81a ; GG Art. 103 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2000, 195
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 29.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 151/98

Verjährung eines nach § 5 OEG i.V.m. § 81a BVG übergegangenen Ersatzanspruchs

OLG Celle, Urteil vom 22.03.2000 - Aktenzeichen 9 U 184/99

DRsp Nr. 2002/11922

Verjährung eines nach § 5 OEG i.V.m. § 81a BVG übergegangenen Ersatzanspruchs

»1. Der Beginn der Verjährung eines nach § 5 OEG i.V.m. § 81a BVG übergegangenen Ersatzanspruchs bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, in dem der Kostenträger der Opferentschädigung Kenntnis vom Schadensfall erhalten hat.2. Die Anforderungen an die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen sind im Zivilrechtsstreit anders zu bemessen als dies in einem Strafverfahren der Fall ist.«

Normenkette:

BGB § 823 § 852 ; OEG § 5 ; BVG § 81a ; GG Art. 103 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des klagenden Landes hat zunächst insoweit Erfolg, als die angefochtene Entscheidung aufzuheben und der Rechtsstreit an das Landgericht zurückzuweisen ist. Denn das Verfahren des ersten Rechtszug leidet an einem wesentlichen Verfahrensmangel, § 539 ZPO, und eine eigene Sachentscheidung durch den Senat ist nicht sachdienlich, § 540 ZPO, weil der Rechtsstreit nicht zur Entscheidung reif und eine - möglicherweise gestufte - Beweisaufnahme erforderlich ist.