LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 20.01.2015
15 Sa 910/14
Normen:
BGB § 297;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 27.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 6262/13

Verhinderung eines Arbeitnehmers an der Erbringung seiner Arbeitsleistungen wegen Entzugs des erforderlichen Flughafenausweises

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.01.2015 - Aktenzeichen 15 Sa 910/14

DRsp Nr. 2016/13640

Verhinderung eines Arbeitnehmers an der Erbringung seiner Arbeitsleistungen wegen Entzugs des erforderlichen Flughafenausweises

Orientierungssätze: Einzelfall unmöglicher Leistung wegen Entzugs des für die Arbeitsleitung erforderlichen Flughafenausweises

Die Sperrung des einem Arbeitnehmer erteilten, für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen Flughafenausweises wegen des Verdachts einer Beteiligung an der Einschleusung von Ausländern auf dem Landwege ist nicht offensichtlich rechtswidrig. Da der Arbeitnehmer somit während des Zeit des Entzugs des Ausweises zur Arbeitsleistung nicht in der Lage war, besteht auch kein Anspruch auf Zahlung der Vergütung.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014 - 16 Ca 6262/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 297;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Vergütungszahlungsansprüche des Klägers aus den Monaten Februar bis April 2013 und um den Anspruch des Klägers für diese geforderten Vergütungszahlungen Abrechnungen zu bekommen.

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