LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.03.2004
L 4 RA 872/02
Normen:
SGB X § 103 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg S 2 RA 1012/01 12.12.2001,

Verhältnis zwischen Erstattungsanspruch und Abtretung eines Sozialleistungsanspruchs

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2004 - Aktenzeichen L 4 RA 872/02

DRsp Nr. 2006/24369

Verhältnis zwischen Erstattungsanspruch und Abtretung eines Sozialleistungsanspruchs

Das Verhältnis des Erstattungsanspruchs nach § 103 SGB X zur Leistungsver-pflichtung aufgrund der Abtretung eines Sozialleistungsanspruchs beurteilt sich nach dem Prioritätsprinzip. Danach ist vorrangig derjenige Anspruch zu erfüllen, dessen Anspruchsgrund zeitlich früher entstanden ist, weil auf den Sozialleistungsanspruch nur in dem Umfang zugegriffen werden kann, in dem ihn der Leistungsberechtigte noch hätte durchsetzen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 103 ;
Vorinstanz: SG Freiburg S 2 RA 1012/01 12.12.2001,