Verhältnis zwischen Erstattungsanspruch und Abtretung eines Sozialleistungsanspruchs
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2004 - Aktenzeichen L 4 RA 872/02
DRsp Nr. 2006/24369
Verhältnis zwischen Erstattungsanspruch und Abtretung eines Sozialleistungsanspruchs
Das Verhältnis des Erstattungsanspruchs nach § 103SGB X zur Leistungsver-pflichtung aufgrund der Abtretung eines Sozialleistungsanspruchs beurteilt sich nach dem Prioritätsprinzip. Danach ist vorrangig derjenige Anspruch zu erfüllen, dessen Anspruchsgrund zeitlich früher entstanden ist, weil auf den Sozialleistungsanspruch nur in dem Umfang zugegriffen werden kann, in dem ihn der Leistungsberechtigte noch hätte durchsetzen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]