Die Parteien streiten im Verfahren der Einstweiligen Verfügung über den vom Verfügungskläger im Wege der sog. Konkurrentenklage erhobenen Anspruch auf Unterlassung der Besetzung einer Stelle.
Der Verfügungskläger bewarb sich um die von der Verfügungsbeklagten am 02.03.2005 ausgeschriebenen Stelle der Leitung der Abteilung Betriebsausrüstung beim Baureferat in der Hauptabteilung U-Bahn-Bau. Die Verfügungsbeklagte hat sich - unter anderem nach Durchführung eines Vorstellungsgesprächs am 08.07.2005 - für einen Mitbewerber entschieden und dies dem Verfügungskläger mit Schreiben vom 02.08.2005 mitgeteilt.
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