LAG Köln - Urteil vom 09.03.2015
2 Sa 1163/14
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 04.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1531/12

Vergütungsansprüche eines Nicht-Gewerkschaftsmitglieds

LAG Köln, Urteil vom 09.03.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 1163/14

DRsp Nr. 2015/6760

Vergütungsansprüche eines Nicht-Gewerkschaftsmitglieds

Bei Arbeitnehmern, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, und bei denen der Günstigkeitsvergleich nicht zum Tragen kommt, sind geleistete Zahlungen auf die geschuldeten Zahlungen anzurechnen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.04.2013 - 3 Ca 1531/12 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Nachzahlung von Vergütung, Bezahlung von Mehrarbeit einschließlich Mehrarbeitszuschlag, die Vergütung für die Arbeit an Vorfesttagen sowie die Nachentrichtung von Beiträgen zur arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung entsprechend den nachzuzahlenden Vergütungsbestandteilen.

Der am 18.11.1963 geborene Kläger ist seit dem 1.9.1979 bei den Rechtsvorgängerinnen der Beklagten, der D P bzw. der DTAG beschäftigt worden. Zum 1.9.2007 fand ein Betriebsübergang auf die Beklagte statt.

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