LAG Köln - Urteil vom 09.02.2012
13 Sa 1097/11
Normen:
Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 7.1; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 7.2; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 7.7.2; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 23.1.1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 10652/10

Vergütungsansprüche eines freien Mitarbeiters des WDR

LAG Köln, Urteil vom 09.02.2012 - Aktenzeichen 13 Sa 1097/11

DRsp Nr. 2012/9951

Vergütungsansprüche eines freien Mitarbeiters des WDR

Einzelfall zu Honoraransprüchen eines freien Mitarbeiters gegen den WDR nach den Tarifverträgen für auf Produktionsdauer Beschäftigte und „Urheberrechte arbeitnehmerähnlicher Personen“ des WDR (hier: Reisemagazin).

Tenor

1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.07.2011 - 6 Ca 10652/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2) Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 7.1; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 7.2; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 7.7.2; Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte Nr. 23.1.1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Resthonoraransprüche in Höhe von 158.918,02 € für fünf Produktionen in den Jahren 2007 und 2008.