Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger auf seinem Arbeitszeitkonto Stunden gutzuschreiben sind für die Zeit, in der er trotz Widerspruchs der Beklagten an einer von der Gewerkschaft ver.di veranstalteten Tagesseminar mit dem Thema: "Die Rolle des Betriebsrats bei der korrekten Ein-/Umgruppierung im Betrieb unter spezieller Berücksichtigung eines ausgelaufenen und nachwirkenden Gehaltstarifvertrages" teilgenommen hat.
Der Kläger ist Mitglied des Betriebsrats des Frankfurter Betriebs der Beklagten. Dieser Betriebsrat hatte die Teilnahme des Klägers und zweier weiterer Betriebsratsmitglieder an dem Tagesseminar beschlossen.
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