Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Mai 2009, der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. Dezember 2007 sowie der Bescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2005 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
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Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Honorarabzugs wegen degressionsbedingter Punktwertabsenkung.
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