Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 24. September 2012 wird zurückgewiesen.
I.
Der Beteiligte zu 1 (im Folgenden Betreuer) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts - ihm zugestellt am 9. Januar 2012 - zum berufsmäßigen Betreuer des Betroffenen u.a. für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt.
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